Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grazer Schnüffelschule

 

1. Trainingsvoraussetzungen

1.1 Der teilnehmende Hund muss seinem Alter entsprechend vollständig geimpft

      sein. Bitte bringen Sie zum ersten Training Ihren Impfausweis mit.

 

1.2 Regelmäßige Entwurmungskuren oder Kotuntersuchungen sind obligatorisch.

 

1.3 Der Hundehalter hat eine gültige Haftpflichtversicherung für seinen Hund.

 

1.4 Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten sein.

 

2. Anmeldung

    Die Anmeldung zu den Kursen der Hundeschule Schnüffelschule ist verbindlich.

    Durch seine Anmeldung erkennt der Hundehalter die Allgemeinen

    Geschäftsbedingungen an.

 

3. Bezahlung

3.1 Die Bezahlung ist im Voraus per Überweisung oder Paypal im Shop zu entrichten.

 

3.2 Das Verschieben von Einzelstunden des vereinbarten Unterrichts durch den

      Hundehalter ist bis mindestens 24 Stunden vorher möglich. Erfolgt dies nicht,

      oder später wird die Unterrichtsstunde voll berechnet.

 

3.3 Die Hundeschule Schnüffelschule behält es sich vor, in dringenden Fällen

      Unterrichtsstunden abzusagen, die dann selbstverständlich zu einem späteren

      Zeitpunkt nachgeholt werden. Witterungsbedingt fallen Trainingsstunden nur in

      Ausnahmefällen aus.   

 

3.3 Die Stortierung von laufenden Gruppenkurse oder einzelnen Stunden davon ist nicht                    möglich.    

 

4. Haftung 

Die Hundeschule Schnüffelschule schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn,     Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen    Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen    gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Schnüffelschule übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch die gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Hundehalter haftet für die von sich, oder seinem Hund verursachten Schäden.       Dies gilt auch für Begleitpersonen.

 

5. Erfolg

    Der Hundehalter ist verpflichtet den Anweisungen des Trainers Folge zu

    leisten. Die Hundeschule Schnüffelschule ist berechtigt, ohne Einhaltung einer

    Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Hundehalter den Unterricht bewusst

    stört, im Zahlungsrückstand ist, oder entgegen dem geltenden TierschutzGesetz

    handelt. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg

 

    maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Hundehalters abhängt.